Die Europäische Union hat die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) verabschiedet – ein transformatives Rahmenwerk, das darauf abzielt, die Nachhaltigkeitsanforderungen in allen Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen.
Ab Februar 2025 in Kraft und ab August 2026 anwendbar, definiert die PPWR, wie Verpackungen entworfen, verwendet und verwertet werden müssen. Im Mittelpunkt stehen Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit als zentrale Grundsätze der Konformität.
Diese Verordnung führt messbare Leistungsanforderungen ein, die Verpackungen mit geringer Recyclingfähigkeit schrittweise einschränken und den Übergang zu langlebigen Materialien beschleunigen. Ziel ist ein vollständig zirkuläres Verpackungssystem, das Abfälle minimiert und Ressourceneffizienz maximiert.
Die PPWR legt eine einheitliche Vision fest, die die gesamte Wertschöpfungskette verändert:
Bei THIELMANN sind Nachhaltigkeit und Compliance keine nachträglichen Überlegungen – sie sind von Anfang an in jedes Produktdesign integriert. Unsere Edelstahlbehälter verkörpern bereits die Zielsetzung der PPWR und bieten eine zukunftssichere Lösung für Branchen, in denen Sicherheit, Langlebigkeit und Kreislaufwirtschaft entscheidend sind.
Die PPWR stärkt, was THIELMANN seit Jahrzehnten verfolgt: Langlebige, wiederverwendbare Verpackungen sind die Grundlage einer echten Kreislaufwirtschaft. Während sich Unternehmen auf die neuen Anforderungen vorbereiten, steht THIELMANN bereit, Partner in allen Branchen mit robusten, konformen und nachhaltigen Edelstahlverpackungslösungen zu unterstützen.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihre Verpackungssysteme im Hinblick auf die neuen EU-Vorgaben zu bewerten.
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Rechtlicher Hinweis:
Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung übernimmt THIELMANN keine Haftung für die Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Für spezifische Fragen zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2025/40 wird die Konsultation rechtlicher oder regulatorischer Fachleute empfohlen.