home navigate_next Aktuelles navigate_next NEUE EUROPÄISCHE VERORDNUNG ÜBER VERPACKUNGEN UND VERPACKUNGSABFÄLLE (EU) 2025/40 (PPWR)

    NEUE EUROPÄISCHE VERORDNUNG ÜBER VERPACKUNGEN UND VERPACKUNGSABFÄLLE (EU) 2025/40 (PPWR)

    Neuigkeiten 16.02.2025 10:00:00
    DIE EU VERABSCHIEDET EINE EHRGEIZIGE VERORDNUNG ZUR VERRINGERUNG DES ÖKOLOGISCHEN FUSSABDRUCKS VON VERPACKUNGEN

    Ein neuer Meilenstein für nachhaltige Verpackungen

    Die Europäische Union hat die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) verabschiedet – ein transformatives Rahmenwerk, das darauf abzielt, die Nachhaltigkeitsanforderungen in allen Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen.

    Ab Februar 2025 in Kraft und ab August 2026 anwendbar, definiert die PPWR, wie Verpackungen entworfen, verwendet und verwertet werden müssen. Im Mittelpunkt stehen Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit als zentrale Grundsätze der Konformität.

    Diese Verordnung führt messbare Leistungsanforderungen ein, die Verpackungen mit geringer Recyclingfähigkeit schrittweise einschränken und den Übergang zu langlebigen Materialien beschleunigen. Ziel ist ein vollständig zirkuläres Verpackungssystem, das Abfälle minimiert und Ressourceneffizienz maximiert.

    Wesentliche Auswirkungen auf die Verpackungsindustrie

    Die PPWR legt eine einheitliche Vision fest, die die gesamte Wertschöpfungskette verändert:

    • Recyclingfähigkeits-Benchmarks: Ab 2030 müssen alle Verpackungen festgelegte Recyclingfähigkeitsgrade erfüllen, mit strengeren Anforderungen bis 2038.
    • Wiederverwendungs- und Nachfüllpflichten: Bestimmte Kategorien – wie Industrie-, Transport- und Handelsverpackungen – müssen Wiederverwendungsquoten einhalten und langlebige Designs einsetzen.
    • Beschränkung gefährlicher Stoffe: Verbote für gefährliche Substanzen, darunter PFAS und Schwermetalle, sollen die Sicherheit von Materialien für Verbraucher und Industrie gewährleisten.
    • Harmonisierte Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit: Einheitliche Kennzeichnungsanforderungen sollen eine verantwortungsvolle Rückgabe, Wiederverwendung und das Recycling fördern.

    THIELMANN: Konformität in jedem Detail integriert

    Bei THIELMANN sind Nachhaltigkeit und Compliance keine nachträglichen Überlegungen – sie sind von Anfang an in jedes Produktdesign integriert. Unsere Edelstahlbehälter verkörpern bereits die Zielsetzung der PPWR und bieten eine zukunftssichere Lösung für Branchen, in denen Sicherheit, Langlebigkeit und Kreislaufwirtschaft entscheidend sind.

    • Für Wiederverwendung entwickelt: Hergestellt für langfristige Nutzung in anspruchsvollen Umgebungen wie Lebensmittel-, Chemie- und Pharmabranche.
    • Vollständig recycelbar: Edelstahl ist endlos recycelbar, ohne Qualitätsverlust – eine echte Kreislaufressource.
    • Sicher und konform: Produziert gemäß den strengsten EU-Vorgaben zu Material- und Lebensmittelsicherheit.
    • Rückverfolgbar und auditierbar: Vollständige technische Dokumentation und Identifikationssysteme zur Unterstützung regulatorischer Prüfungen.

    Die PPWR stärkt, was THIELMANN seit Jahrzehnten verfolgt: Langlebige, wiederverwendbare Verpackungen sind die Grundlage einer echten Kreislaufwirtschaft. Während sich Unternehmen auf die neuen Anforderungen vorbereiten, steht THIELMANN bereit, Partner in allen Branchen mit robusten, konformen und nachhaltigen Edelstahlverpackungslösungen zu unterstützen.

    Zukunftssichere Verpackungsstrategien entwickeln

    Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihre Verpackungssysteme im Hinblick auf die neuen EU-Vorgaben zu bewerten.
    Mit THIELMANN profitieren Sie von Lösungen, die Compliance, Nachhaltigkeit und langfristige Leistung gewährleisten.

    Kontaktieren Sie unsere Experten und erfahren Sie, wie unsere Edelstahllösungen Ihre Wettbewerbsfähigkeit gemäß der Verordnung (EU) 2025/40 gewährleisten können.

     

    Rechtlicher Hinweis:
    Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung übernimmt THIELMANN keine Haftung für die Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Für spezifische Fragen zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2025/40 wird die Konsultation rechtlicher oder regulatorischer Fachleute empfohlen.

    Abonnieren Sie hier!